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"Handbremshebel" von Arno
#1
Arno am 06.10.2019 - 19:37 

Kann mir mal jemand erklären, warum der TÜV bei einem Handbremshebel verstellbar aus dem Zubehörhandel für 100€ eine ABE sehen will, aber bei einem dem Orginal nachgebildeten Handbremshebel für 7,80€ keinen Muckser tut, beide haben keine ABE ??? hirn

VolkerR am 06.10.2019 - 20:16

Weil das eben in D so ist, mehr kann man(n) dazu nicht sagen !!
Das hättest du ja umgehen können durch einen TÜV konformen Rückbau.
Interessanter ist ja die Frage „was passiert eigentlich wenn was passiert“
Wie wir wissen suchen “unsere“ Versicherer ja nach jeder Option NICHT bezahlen zu müssen ?!.
Gruß
Volker

Helmam 06.10.2019 - 23:49

Die gehen wahrscheinlich davon aus, das wenn keine Nummer drauf steht und es altertümlich erscheint, es Original sein muss.

ut

Arno am 07.10.2019 - 12:12 

Tatsache ist, beim Orginal steht keine Nr. drauf. beim Nachbau des Orginals auch nicht.
@ Volker - hab ich doch, deswegen auch keine Probleme bei den Jungs in blau, hat mich jetzt halt mal interessiert.
Hm Muahaha Wiejetzt pfff  denk

am 12.10.2019 - 11:32

Hallo Arno,

der TÜV hat irgendwann einmal den Begriff "Originalersatzteil" spezifiziert. Das betrifft alle Fahrzeuge. Da ging es um fahrgestellrelevante Bauteile, die Bremsanlage inkl. Hebel und Pedal gehört auch dazu.
"Original" heisst, dass das Ersatzteil nach dem Muster des Originalteiles gefertigt ist, der Hersteller spielt dabei keine Rolle, weil auch beim Neufahrzeug sich der Hersteller verschiedener Lieferanten bedient. Die Anbieter der Ersatzteile müssen ja eigentlich zertifiziert sein, aber das ist Sache des TÜVs, nicht deine.

Beispiel:
Ein Stoßdämpfer kann durch einen beliebigen anderen ersetzt werden, sofern die Bauart passt. Eine Feder auch, solange sie die gleiche Drahtstärke, Wicklung und Federrate hat. Eine andere, z.B. härtere Feder bedarf der Prüfung, wenn sie keine ABE hat.

Das gleiche gilt für Bremsbeläge, Bremsscheiben usw. Ja sogar Lenker und Fahrerfußrasten gehören dazu, streng genommen auch der Fahrersitz.
Die Motorregelung hingegen ist nicht fahrgestellrelevant, insofern dürfen Kupplungsgriff und Gasgriff geändert werden.

Die Veröffentlichung auf die ich mich beziehe, ist aber bestimmt 10-15 Jahre alt. Wenn du es genau wissen willst, forsche nach einer aktuellen Regelung unter "TÜV + Originalersatzteil".

GRüße, Olaf

Arno am 13.10.2019 - 10:59 

Erst mal danke Olaf, werde ich mich mal durcharbeiten.
hirn Wiejetzt Blabla Ochnoe

crazycow am 14.10.2019 - 10:32

Hallo Arno,

hier ist der Text dazu aus der StVZO.
Originalersatzteile

hier einer aus Wikipedia, der verglichen mit den beiden anderen noch den Begriff Identteile kennt, welcher aber offensichtlich in den Begriff Originalersatzteil mit übergegangen ist. Vgl. letzter Punkt StVZO (OES).
aus Wikipedia
Regelung VW

Man kann nun davon ausgehen, dass der TÜV Prüfer nicht immer doof oder bösartig ist, d.h. er erkennt ein Teil. Für den Nachweis bei Ersatz würde wahrscheinlich die OEM Nummer auf der Rechnung/Verpackung genügen. Die wird aber eben nur für Teile ausgegeben, die mit der Erstausrüstung identisch ist.

Grüße, Olaf
Per copy/paste aus dem alten Forum Wort für Wort übernommen...


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