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"Trotz Reifenfreigabe keinen TÜV ?!!" von VolkerR
#1
VolkerR am 18.05.2019 - 17:11

Zur Info und Erklärung falls es Ärger gibt !

https://www.motorradonline.de/news/reif … heinigung/

crazycow am 18.05.2019 - 21:22

Da gab es immer missverständliche Deutungen durch die Kunden. Die Regelung des KBA ist aber eindeutig und nachvollziehbar.
Die mitgeführte Reifenfreigabe nicht eingetragener Reifen ist nur dann gültig, wenn in der ABE oder durch Gutachten belegter Eintrag der Zulassungsstelle im KFZ Schein (BE) die aufgezogene Größe vermerkt ist. Wird dieser Eintrag nachträglich vom Hersteller vorgenommen, erscheint er nach kurzer Zeit in der Liste des TÜV und es gibt keine Probleme bei der HU.
Ist das nicht der Fall, muss der Halter ein Gutachten beim TÜV (neuerdings auch bei DEKRA, KÜS, usw.) in Auftrag geben, in dem natürlich in erster Linie die Lauffreiheit bei breiteren Reifen und die Tragfähigkeit bei schmaleren Reifen geprüft wird. Dieses Gutachten kostet Geld und berechtigt zur Änderung der Papiere bei der Zulassungsstelle. Das kost dann nochmal Geld.

Grüße, Olaf

MartinH am 19.08.2019 - 15:56

Habe ich heute entdeckt auf motorradonline.de; siehe hier: https://www.motorradonline.de/ratgeber/ … sreichend/

ELGTS1000A am 04.09.2019 - 18:42

Ich hatte heute leider auch ein traumatisches Erlebnis beim TÜV Nord.
Fahrzeug ohne Mängel, aaaaaberrr.. "Die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone" ist nicht gültig. Die Reifen müssen eingetragen werden, weil sie nicht den Vorgaben von Yamaha entsprechen (Fahre 120/70 ZR 17 vorn und 180/55 ZR17 hinten) lt. Prüfer.

Schlussendlich hat mich das Gutachten sage und schreibe 64,50 Euro (inkl. MwSt.) gekostet.
Die Kosten für die Eintragung kommen noch oben drauf.
Plus HU/AU Gebühr von 73,60Euro.

Ich finde es eine Frechheit und reine Abzocke.

Prüfer mir dann noch folgenden Ausdruck gezeigt:
TÜV NORD Infopost

Ich bin jedenfalls bedient, wir verwalten uns in Deutschland nochmal zu Tode...

Was ich aber merkwürdig finde ist, in dem oben genannten Artikel steht, dass es nur für Reifen ab 2020 gilt!? Woher stammt diese Info und wenn sie stimmt, warum bemängelt der TÜV jetzt noch meine Reifen von 2017?

Es muss doch irgendwo dazu ein rechtlich bindendes Dokument geben, oder?

[Dieser Beitrag wurde am 04.09.2019 - 18:43 von ELGTS1000A aktualisiert]

crazycow am 04.09.2019 - 21:19

Man braucht für einen Kfz-Meisterbrief kein Jurastudium, es ist durchaus möglich, dass der Jung beim TÜV da was falsch verstanden hat. Meine Solo wurde übrigens auch beim TÜV Nord hauptuntersucht und nach Sicht der Papiere durchgewunken.
Der Eintrag, den der Kerl dir aufgenötigt hat, entbindet dich nur vom Mitführen der Herstellerfreigabe. Lass dir deine Gebühren wieder geben.




Unten hänge ich einen Auszug aus dem dir vorgelegten PDF an. Darin steht ziemlich eindeutig:

"Fahrzeug- und Reifenhersteller"

ELGTS1000A am 04.09.2019 - 22:45

Der Prüfer hat sich aber auf Punkt "3. Motorrad mit Reifenfabrikatsbindung, Änderung der Reifendimension" berufen.

Bei mir im Fahrzeugschein steht
15.1: 130/60ZR17TL
15.2: 170/60ZR17TL

Ich fahre aber
120/70 ZR 17 und
180/55 ZR 17

Weil sich die Dimension des Reifens geändert hat, ist Unterpunkt "3 c." aus der InfoPost nicht erfüllt und somit die Betriebserlaubnis erloschen.

Hätte ich Reifen drauf mit den Dimensionen von 15.1 bzw. .2 dann hättest du recht.

Ich find´s trotzdem nicht OK. Für weniger als 5 Minuten Arbeit (Gutachten ausdrucken) 65 Euro verlangen finde ich heftig.

crazycow am 05.09.2019 - 02:05

"ELGTS1000A schrieb

Der Prüfer hat sich aber auf Punkt "3. Motorrad mit Reifenfabrikatsbindung, Änderung der Reifendimension" berufen.

Bei mir im Fahrzeugschein steht
15.1: 130/60ZR17TL
15.2: 170/60ZR17TL

Ich fahre aber
120/70 ZR 17 und
180/55 ZR 17

Weil sich die Dimension des Reifens geändert hat, ist Unterpunkt "3 c." aus der InfoPost nicht erfüllt und somit die Betriebserlaubnis erloschen.

Hätte ich Reifen drauf mit den Dimensionen von 15.1 bzw. .2 dann hättest du recht.

Ich find´s trotzdem nicht OK. Für weniger als 5 Minuten Arbeit (Gutachten ausdrucken) 65 Euro verlangen finde ich heftig."


Ah ja. Dann bist du einer der wenigen, bei denen es noch nicht eingetragen ist. Der TÜV selbst hat aber per PC Zugriff auf die KBA Daten. Er hätte schon auch nachgucken können. Die Freigabe von Yamaha liegt schon ewig vor. Ich weiß aber nicht, wer da rechtlich in der Vorlagepflicht ist, du oder er.

Die 65 Euro sind aber noch nicht alles, die Änderung muss auch von der Zulassungsstelle eingetragen werden, kost nochmal 11-18 Okken. Und in Hessen kommen noch mal 39 von der Bündelungsbehörde des Regierungspräsidenten dazu.

Grüße, Olaf

Arno am 05.09.2019 - 13:22

Olaf hat Recht, lass dir die Kohle vom TÜV wieder zurückgeben. Mit Gutachten 1584/99 vom 06.06.2000 wurde vom TÜV Nord die Sonderbereifung auf Antrag von Yamaha freigegeben.

http://www.2ri.de/Document/Yamaha-Reife … p-4BH/2273

crazycow am 07.09.2019 - 00:24

"Arno schrieb

Olaf hat Recht, lass dir die Kohle vom TÜV wieder zurückgeben. Mit Gutachten 1584/99 vom 06.06.2000 wurde vom TÜV Nord die Sonderbereifung auf Antrag von Yamaha freigegeben.

http://www.2ri.de/Document/Yamaha-Reife … p-4BH/2273"



Ein beeindruckender Link, Arno. Und du find'st auch noch das passende PDF, Chapeau!


Für die, die trotzdem eintragen lassen wollen, sei wie oben gesagt, dass der TÜV selbst ja seit einiger Zeit schon nicht mehr eintragberechtigt ist. Er erstellt nur die Gutachten. Das wäre in diesm Fall nicht nötig gewesen. Die BE gibt es mit der Änderung der Papiere bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.
Und noch einmal: die finden alle relevanten Freigaben von Yamaha beim KBA für ein vergleichsweise kleines Geld. Sie geben die Schlüsselnummer ein und fragen dich, welche Einträge du haben willst.

Grüße, Olaf

ELGTS1000A am 07.09.2019 - 10:26

TÜV Nord Bestätigung der serienmäßig zulässigen Bereifung

(Wer das Dok von crazycow als PDF braucht und es nicht von der Seite öffnen kann, der kann mich anschreiben, ich hab mir eine Kopie geladen)

Danke für eure Recherche.

Aber das von crazycow verlinkte Dokument wirft bei mir irgendwie noch mehr Fragen auf.

Ich hab oben das InfoDok verlinkt, welches mir der Prüfer gezeigt hat. Dort steht die Freigabe nicht drin.

Ich habe das Bike 2011 gekauft, mit den (typ-)gleichen Reifen wie heute drauf sind.

Bei der Ausstellung des Briefs und Scheins wurden damals also die Eintragungen lt. dem Dok von crazycow nicht automatisch eingetragen, obwohl das aus dem Jahr 2000 ist.

Hätte ich das vorlegen und eintragen lassen müssen?
Hätte ich dem Prüfer das Dok jetzt beim TÜV proaktiv vorlegen müssen damit er mir kein Gutachten ausstellt? Oder hätte er das selbst "finden/wisssen" müssen? (Ist ja auch ein TÜV NORD Dokument!?).

Im Dok von crazycow steht ja eindeutig drin, dass es eingetragen werden muss und solange das nicht gemacht wurde muss das Gutachten mitgeführt werden.

Ich glaube nicht dass der Prüfer aufgrund des Dokumentes zu dem Schluss kommt, dass sei Gutachten überflüssig ist und mir mein Geld wieder gibt.

Ich hab das jetzt bei SVA für 12Euro eintragen lassen, aber eigentlich möchte ich dem Typen schon aus Prinzip zeigen, dass er falsch liegt.
Auch wenn ich jetzt nach der Eintragung wohl noch weniger Chancen habe mein Geld zurückzubekommen.

Für mich sieht es so aus als hätte Yamaha das Gutachten einfach bei KBA registrieren/eintragen lassen müssen.



PS. Hab nochmal genau geschaut, was ich für Reifen habe...
Vorn: Battlax BT021F 120/70ZR17 M/C
Hinten: Battlax BT023RGT 180/55 ZR17 M/C

Arno am 07.09.2019 - 11:27

Falls einer die Freigabe von Yamaha brauch ich habe sie.
Yamaha Reifenfreigabe

crazycow am 07.09.2019 - 16:44

"ELGTS1000A schrieb

TÜV Nord Bestätigung der serienmäßig zulässigen Bereifung

(Wer das Dok von crazycow als PDF braucht und es nicht von der Seite öffnen kann, der kann mich anschreiben, ich hab mir eine Kopie geladen)

Danke für eure Recherche.

Aber das von crazycow verlinkte Dokument wirft bei mir irgendwie noch mehr Fragen auf.

Ich hab oben das InfoDok verlinkt, welches mir der Prüfer gezeigt hat. Dort steht die Freigabe nicht drin."

Das ist ja auch ein Merkblatt für alle Motorräder.

"ELGTS1000A schrieb

Ich habe das Bike 2011 gekauft, mit den (typ-)gleichen Reifen wie heute drauf sind.

Bei der Ausstellung des Briefs und Scheins wurden damals also die Eintragungen lt. dem Dok von crazycow nicht automatisch eingetragen, obwohl das aus dem Jahr 2000 ist.

Hätte ich das vorlegen und eintragen lassen müssen?"

Schon wegen einer Polizeikontrolle ist die Eintragung der verendeten Reifengröße immer ratsam. Die Vorgehensweise der Zulassungstellen ist wahrscheinlich nicht überall gleich. Es wird möglicherweise der alte Brief kopiert, hier in Hessen kämpfen wir damit, dass sie immer die KBA Daten ziehen, und nachträgliche Sondereiträge aus dem alten Brief vergessen werden. Beispiel: ein Gespann wird wieder zum Solomotorrad.

"ELGTS1000A schrieb

Hätte ich dem Prüfer das Dok jetzt beim TÜV proaktiv vorlegen müssen damit er mir kein Gutachten ausstellt? Oder hätte er das selbst "finden/wisssen" müssen? (Ist ja auch ein TÜV NORD Dokument!?)."

Er hätte mit mündlichen Hinweis darauf, dass es eine Freigabe des Motorradherstellers gibt, nachsehen müssen.

"ELGTS1000A schrieb

Ich glaube nicht dass der Prüfer aufgrund des Dokumentes zu dem Schluss kommt, dass sei Gutachten überflüssig ist und mir mein Geld wieder gibt."

Nicht der Gutachter ist dein Ansprechpartner sondern der Dienststellenleiter.

"ELGTS1000A schrieb

Ich hab das jetzt bei SVA für 12Euro eintragen lassen, aber eigentlich möchte ich dem Typen schon aus Prinzip zeigen, dass er falsch liegt.
Auch wenn ich jetzt nach der Eintragung wohl noch weniger Chancen habe mein Geld zurückzubekommen."

Schlimmstenfalls wird er behaupten, dass er für das Nachschlagen und kopieren 65 Euro verlangen darf.

"ELGTS1000A schrieb

Für mich sieht es so aus als hätte Yamaha das Gutachten einfach bei KBA registrieren/eintragen lassen müssen."


Ich mache dir mal ne Kopie, was bei mir alles drin steht, Geduld.

Grüße, Olaf

crazycow am 07.09.2019 - 17:16

Es sind die Paarungen 120/70-17 vorn und 170/60-17 hinten
sowie 120/70-17 vorn und 180/55-17 hinten erlaubt.

In meiner Kopie wurde nur der letzte Eintrag "N. Metzeler..." vom Vorbesitzer machen lassen. Man beachte die Freigaben: "Auch genehmigt.." für beide Reifenpaarungen. Ist schwer zu lesen ohn Punkt und Komma, aber es ist so.

Grüße, Olaf

ELGTS1000A am 07.09.2019 - 23:08

"crazycow schrieb

"ELGTS1000A schrieb

TÜV Nord Bestätigung der serienmäßig zulässigen Bereifung

(Wer das Dok von crazycow als PDF braucht und es nicht von der Seite öffnen kann, der kann mich anschreiben, ich hab mir eine Kopie geladen)

Danke für eure Recherche.

Aber das von crazycow verlinkte Dokument wirft bei mir irgendwie noch mehr Fragen auf.

Ich hab oben das InfoDok verlinkt, welches mir der Prüfer gezeigt hat. Dort steht die Freigabe nicht drin."


Das ist ja auch ein Merkblatt für alle Motorräder.



Schon wegen einer Polizeikontrolle ist die Eintragung der verendeten Reifengröße immer ratsam. Die Vorgehensweise der Zulassungstellen ist wahrscheinlich nicht überall gleich. Es wird möglicherweise der alte Brief kopiert, hier in Hessen kämpfen wir damit, dass sie immer die KBA Daten ziehen, und nachträgliche Sondereiträge aus dem alten Brief vergessen werden. Beispiel: ein Gespann wird wieder zum Solomotorrad.



Er hätte mit mündlichen Hinweis darauf, dass es eine Freigabe des Motorradherstellers gibt, nachsehen müssen.



Nicht der Gutachter ist dein Ansprechpartner sondern der Dienststellenleiter.



Schlimmstenfalls wird er behaupten, dass er für das Nachschlagen und kopieren 65 Euro verlangen darf.




Ich mache dir mal ne Kopie, was bei mir alles drin steht, Geduld.

Grüße, Olaf"


Hi Olaf,
Sieht jetzt bei mir im Schein ähnlich aus. Etwas anders aufgebaut, aber innhaltlich scheinbar gleich.

Jetzt muss ich nur noch herausfinden wer da Dienststellenleiter ist  Im Internet findet man das scheinbar nicht raus...
Ich werde morgen mal eine Mail an den TÜV Nord verfassen, mein Anliegen schildern und dann mal abwarten was passiert.

Ich bin eigentlich niemand, der sich für knapp 80Euro solche Diskussionen antut, aber irgendwie regt mich das diesmal mehr auf als gewöhnlich...

ELGTS1000A am 07.09.2019 - 23:50

Auszug Schein

So sieht es jetzt (nach der Eintragung) aus

[Dieser Beitrag wurde am 07.09.2019 - 23:50 von ELGTS1000A aktualisiert]

crazycow am 11.02.2020 - 00:59

Helau,

nun habe ich letztes Jahr leidenschaftlich argumentiert und muss doch einsehen, dass ab diesem Jahr 1. Januar 2020 doch einiges wieder anders ist.
Die von mir beschriebene und im Gesetzestext stehende Regelung, nach der nur bei Größenänderungen ein Gutachten erstellt und eingetragen werden muss, bezieht sich ab sofort nur noch auf Motorräder mit EG Zulassung.

Unsere GTS hat diese nicht. In der Zulassungsbescheinignug Teil 1 müsste hinter dem Buchstaben "K" und der Ziffer "6" ein Eintrag stehen. Ebenso ist der Eintrag K hinter der Ziffer 17 von Vorteil. Er besagt (konform), dass noch keine eintragungspflichtigen Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.

Für uns gilt folgendes:
Bis zum 31.12.2024 dürfen nur Reifen mit einem Herstellungsdatum vor dem 31.12.2019 ohne Eintrag aber mit mitgeführter Unbedenklichkeitsbescheinigung gefahren werden.
Für neuere Reifen und ab dem 1.1.2025 generell muss für die GTS (Ohne EG Zulassung) das Fabrikat und die Größe in die Papiere eingetragen werden.

Wer zum Frühjahr Reifen wechseln will, sollte am besten jetzt nach welchen mit DOT XY19 schauen.

Es gibt dazu auch wieder einen neue Petition, der ich aber keine großen Chancen einräume.
https://www.openpetition.de/petition/on … eintragung

Gut Lack,
Olaf

Helmut am 14.02.2020 - 17:44

Es gibt von Yamaha ein Teilegutachten Nr. 1584/99 vom 06.06.2000 gemäß Paragraf 19.
Mit diesem Gutachten die Reifen in der größe 120 und 180 im Schein eintragen lassen.
Da es diese Reifen nicht mehr gibt kann man dann doch andere mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung fahren oder habe das ganze mit der Neuregelung falsch verstanden.
Helmut

crazycow am 14.02.2020 - 21:25

"Helmut schrieb

Es gibt von Yamaha ein Teilegutachten Nr. 1584/99 vom 06.06.2000 gemäß Paragraf 19.
Mit diesem Gutachten die Reifen in der größe 120 und 180 im Schein eintragen lassen.
Da es diese Reifen nicht mehr gibt kann man dann doch andere mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung fahren oder habe das ganze mit der Neuregelung falsch verstanden.
Helmut"


Moin,
ja die Regelung ab 1.1.2020 ist leider missverständlich. Ich habe auch lange argumentiert und gedacht wie du.
Hier ist die Veröffentlichung des Ministeriums.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik … aeder.html

Da drin steht mit anderen Worten:

Die ganze Regelung mit Freigabe und Unbedenklichkeitserklärung wird abgeschafft. Sie weicht einem vereinfachten Verfahren. Ausschlaggebend ist welche Größe auf dem Reifen steht und welche in den Papieren.
Beispiel: Sind KBA seitig für hinten 170er und 190er Reifen einegtragen, darf auch ein 180er aufgezogen werden, egal von welchem Hersteller.
Ja, super. Für welche Fahrzeuge gilt das?
Für Fahrzeuge des EU Typs "L", Motorräder, die eine EG Zulassung haben (KBA reicht nicht), also fast alle ab dem Bauhjahr 2000.

Was ist mit den anderen? (unseren)
Antwort: Ausnahmereglung. Der "Reifen (ab DOT 0120)" der aufgezogen ist, muss auch in den Papieren notiert sein. Ist sein Herstellungsdatum älter, genügt es wie bisher, eine Herstellerfreigabe mit zuführen, wenn die montierte Größe in den Papieren zu finden ist.

Ab dem 1.1.2025 muss jeder Reifen auf einer Maschine ohe EG Zulassung eingetragen werden.

Der große Widerspruch besteht imho darin, dass bei Fall 1 von "Herstellern" gesprochen wird, im Fall 2 jedoch von Reifen. Im Prinzip müsste ein Anwalt oder das Verfassungsgericht prüfen, was unter "Reifen" zu verstehen ist...

Grüße, Olaf

Arno am 10.07.2020 - 11:46 

Und es kommt noch doller, war eben beim TÜV, fahre 120/70-17 vorne und 180/55-17 hinten. Wollte alles ganz richtig machen und habe die Herstellerfreigabe von Yamaha von 2000 mit zu der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Pirelli gelegt. Schwerer Fehler, denn dort steht zwar die Größe 120 und 180 drin, aber auch der Reifentyp, denn die GTS hat Reifenbindung. Dies wird dann alles zusammen in den Papieren bei der Zulassungstelle geändert. Nachteil ist, es stehen dann solche Reifen wie Metzeler Z1, Michelin Macadam 90X, Pirelli MTR 23, Bridestone BT 57 usw.in den Papieren. Dumm nur das diese Reifen heute garnicht mehr produziert werden. Neue Reifentypen müssen dann explizit getestet werden und eingetragen werden, D.h. eventuell alle 2 Jahre neue Reifen, neuer TÜV, und neue Prüfung, und neue Eintragung, dann haste mal locker ca. 200€ weg.
Gottseidank hat mein Prüfer sich echt Mühe gegeben. Er meinte dann ich hätte ja eine Freigabe von Yamaha und die müsste ich eigentlich eintragen lassen, aber das wäre ja Schwachsinn, denn die Reifen gibt es ja nicht mehr. Hab ihm dann vorgeschlagen, das er das Papier von Yamaha nie gesehen hat. Er war damit einverstanden und hat es mir zurück gegeben und gemeint jetzt nur mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Pirelli, wäre das kein Problem da die GTS ja keine EG Betriebserlaubnis hat und somit wäre für die nächsten 2 Jahre die Weiterfahrt gesichert, und wer weiß was sie sich dann wieder haben einfallen lassen. Its a never ending story.

crazycow am 10.07.2020 - 13:53

Hallo Arno,

ich habe im Mai noch ganz wunschlos Reifen von 2019 bekommen, da muss nichts eingetragen werden. Nach dem Gesetz gelten neue Reifen bis zu einem Alter von 2 Jahren als neu.
TÜV Nord meinte zu dem Problem: die Größen lassen sich aus den Yamaha Freigaben herleiten. Das Profil muss der Reifenhersteller freigeben, dann steht einer Eintragung ohne Prüfung nichts im Weg. Kost sowas wie 62 Euro.
Wenn du die nächsten male den gleichen Reifen nimmst, dann musst du natürlich nichts mehr eintragen lassen.

Grüße, Olaf

Arno am 10.07.2020 - 15:30

"crazycow schrieb

Hallo Arno,

TÜV Nord meinte zu dem Problem: die Größen lassen sich aus den Yamaha Freigaben herleiten. Das Profil muss der Reifenhersteller freigeben, dann steht einer Eintragung ohne Prüfung nichts im Weg.

Grüße, Olaf"


Und schon haben wir 2 Probleme. 1.) Such jetzt mal nach Reifenfreigaben oder Typengehnehmigungen der Reifenhersteller für die GTS, viel Spaß, sind anscheinend zumindest von Metzeler und Pirelli vom Netz genommen worden.
2.) Jedesmal wenn du einen neuen Reifen montierst, wäre bei mir jetzt der Angel GT II,, kannste wieder den Scheiß bei der Zulassungsstelle machen. Olaf bei aller Liebe, hier werden die Motorradfahrer nur verarscht und abgezockt. Wir haben keine Lobby mehr in Berlin. Übrigens: "Betreffen tut es nur die Motorräder die keine EG-Typengenehmigung haben."

Helmut am 28.10.2021 - 21:37

https://www.metzeler.com/de-de/produkte … -4-fv-1993

crazycow am 02.11.2021 - 12:57

"Arno schrieb

Übrigens: "Betreffen tut es nur die Motorräder die keine EG-Typengenehmigung haben.""



Ja, das ist so. sviw haben das seit 2004 alle, seit 2000 einige Motorräder. Die älteren fallen mang raus. Ich habe mir bei Eintreten der Regelung 2020 noch einmal Reifen aus 2019 aufziehen lassen, die sollten bis 2025 gerade so gehen, die Solo fährt ja nicht mehr viel.
Danach muss man einmal sein neues Wunschprofil eintragen lassen, solange es gebaut wird und man damit rumfährt. Keinesfalls bei jedem Reifenwechsel. Das ist zwar ärgerlich, aber das war früher auch schon so, als die Hersteller nicht für alle Mopeds Freigaben erstellt und über das Internet herausgegeben haben.
Die erlaubten Größen stehen natürlich in den Fahrzeugpapieren, schwierig wird es, wenn jemand unbedingt 190er Hinterreifen fahren will.

Das ist halt der Preis für ne alte Rarität. Stell dir vor, die Elektronikbox säuft ab und du musst Ersatz beschaffen, auch nicht schön.

Grämt euch nicht, es gibt schlimmeres.
Grüße, Olaf

VolkerR am 02.11.2021 - 16:27

Hallo Olaf
Alternativ kann man(n) ja auch die Reifenbindung austragen lassen und gut ist
Gruß
Volker

GTSunterwegs am 03.06.2022 - 20:30

"crazycow schrieb


Unsere GTS hat diese nicht. In der Zulassungsbescheinignug Teil 1 müsste hinter dem Buchstaben "K" und der Ziffer "6" ein Eintrag stehen. Ebenso ist der Eintrag K hinter der Ziffer 17 von Vorteil. Er besagt (konform), dass noch keine eintragungspflichtigen Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden."


Olaf hat das seinerzeit so schön beschrieben. Und da ich heute beim Tüv war und anstandslos die neue Plakette bekommen habe trotz Bereifung Pirelli Angel GTII mit DOT 2020 und 2021, wollte ich hierzu nochmal genauer nachfragen:

Der von Olaf genannte Eintrag unter "K" lautet bei mir "G254*NT I-II" und unter "6"steht bei mir "20.10.1992". Auch unter "17" steht bei mir "A" drin.
Was heiß denn das nun für mich? Bin ich aus der Reifennummer raus und kann die Fabrikatsbindung ignorieren ? Ich habe nicht die Größe geändert, weil bei mir 120/180 auch in den Papieren steht, ich habe nur einen abweichenden Hersteller montiert.
Wie ist denn nun der SAchverhalt?
Ich komme halt darauf, weil mein AaS nicht einmal mit der Wimper gezuckt hat ......

crazycow am 06.06.2022 - 19:19

Moin,
ein Rechtsanwalt würde im Schadensfall so argumentieren wie ich. Praktisch sieht es im Moment aber wohl so aus, dass die Prüfer und Uniformierten einfach keinen Bock mehr haben, sich damit auseinander zu setzen, nachdem letztes Jahr die Reform der STVO gekippt wurde.
Man handhabt das wohl nach der Auslegung des Begriffes "Fabrikat".

Was bleibt ist: versuche nicht, einen HU Prüfer oder Polizisten mit einem mitgeführten Papier des Reifenherstellers zu überzeugen, Die sind halt nicht fälschungssicher, brauchst du nicht mehr. Ein TÜV Ing (aaS) hingegen freut sich über das Papier, es vereinfacht die Eintragung und erspart die Überprüfung. Es gilt nach wie vor: jedes aufgezoge Fabrikat muss eingetragen sein. Im Fall von Bridgestone weiß ich von einem Papier, aus dem hervorgeht, dass der BT 46 Nachfolger des BT 45 ist. Der musste auch nicht eingetragen werden.

Für dich: wenn einer in der Verkehrskontrolle sagt: Die Reifen müssen eingetragen werden (sonst BE erloschen), würde ich das tun. M.E kennzeichnet der Begriff Fabrikat ein Produkt, einen Typ nicht den Hersteller, das ist ein Fabrikant.

Was ich im Moment nicht weiß: ob durch die Reform der Reform die Notwendigkeit des Buchstaben K und ein Bj, nach 2004 in Bezug auf Reifenfabrikate erhalten geblieben ist.

Grüße, Olaf
Per copy/paste aus dem alten Forum Wort für Wort übernommen...


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