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"Drama von einem der auszog um seine Reifen eintragen zu lassen" von stefan
#1
stefan am 20.06.2023 - 08:48

Neue Reifen nach §19.2 und §21.
Ein Drama in vielen Akten

1. Akt
Weil bei meiner EFI die HU anstand, und die Reifen ziemlich am Ende waren wurde der Plan (*) gefasst, beides bei meinem Händler erledigen zu lassen.
Dort also ein Paar aktuelle Reifen (Michelin Pilot Road 4) ausgesucht mit dem Wissen, dass es ja jetzt für unsere Mopeds eine verpflichtende Einzelabnahme bei neuen Reifen gibt. Also direkt alle Papiere (Herstellerbescheinigung, Teilegutachten des TÜV Nord, die Kopie von Helmuts Zulassungsbescheinigung I und II mit der grundsätzlichen Freigabe der Reifengröße ohne Hersteller- bzw. Produktbindung) mit abgegeben und frohgemut abgewartet.
Bei der Abholung dann die Ernüchterung: Zwar hat die EFI keine Mängel (logisch) aber die Reifen „… dürfen vom (DEKRA-)Prüfer nicht eingetragen werden weil ihm dazu die notwendige Zusatzqualifikation fehlt. Das macht hier nur der TÜV“ Zur Ehrenrettung meines Händlers muss ich sagen, dass er davon auch noch nie gehört hatte.
Also erst einmal ohne Betriebserlaubnis vom Hof gefahren und auf zum

2. Akt
Es war noch relativ früher Nachmittag, also auf zum örtlichen TÜV und die Reifen eintragen lassen (*). Leider ist „früher Nachmittag“ für den Inschinjör eher „so gut wie Feierabend“. Auf mein Anliegen, eben mal die neuen Reifen abzunehmen kam ein „Darauf sind wir jetzt nicht vorbereitet. Außerdem dauert das mindestens 1,5 Stunden und dafür muss vorher online(!) ein Termin vereinbart werden!“
Um sicher zu gehen, dass dann die Hersteller- und Fabrikatsbindung direkt ausgetragen wird frage ich, mit Vorlage der o. g. Papiere den (freundlichen!) Herrn nach einer globalen Eintragung. Seinem prüfenden Blick auf Helmuths Papiere ergibt ein „Rechtlich sehr fragwürdig!“ als Antwort (*).
So folgt der

3. Akt
Der Internetauftritt des TÜV Süd ist aufgeräumt, nach ein wenig Cookie-Ablehnung erreicht man auch eine Seite auf der man Termine vereinbaren kann. Aber ach, in der Auswahlliste gibt es nichts in Richtung „Einzelabnahme“, „Reifeneintragung“,„$19 / §21“ oder ähnliches. Am nächsten kommt dem Ganzen „Andere Abnahmeart“. Ein hoffnungsvoller Klick darauf gibt dann tatsächlich den Button „Termin vereinbaren“. Heißa, es öffnet sich ein Monatskalender (*)! Leider sind dort sämtliche Datum bis Ende des Jahres ausgegraut, eine Terminwahl ist nicht möglich. Ganz unten dann der Hinweis, dass solche Termine bitte vor Ort vereinbart werden müssen!?
Okay, gehen wir zum

4. Akt
Ein TÜV Nord(!), ca. 500m von zu Hause entfernt wird aufgesucht und um einen Termin zur Reifeneintragung gebeten (*).
Die folgende Aussage kannte ich dann aber schon: „Das dürfen wir noch nicht machen weil die dazu notwendige Zusatzqualifikation fehlt.“

5. Akt
Es ist Samstag früh, aber der TÜV um die Ecke (nicht die o. g. Hauptstelle) hat ja auf. Und die Hoffnung, dass so eine Eintragung ja eigentlich kein Drama sein dürfte (okay, ich hätte es mittlerweile besser wissen müssen) lässt mich einfach mal alle Papiere zusammensuchen und schnell mit der EFI hinfahren (*).
Erster Erfolg: Der Prüfer sitzt gelangweilt mit einer Tasse Kaffee und der Bild-Zeitung vor der Halle. Und Ja, Einzelabnahmen können gemacht werden, aber normalerweise erst nach Online-Voranmeldung.
Mein Hinweis, dass ich ja jetzt da bin, alle Papiere habe, die Maschine vor der Tür steht und das Ganze doch eigentlich ganz fix geht weil ja schon das entsprechende Reifenformat in den Papieren steht wird dann aber mit dem erneuten Hinweis auf vorherige(!) Terminabsprache abgelehnt. Wahrscheinlich wollte der gute Mann einfach in Ruhe seine Zeitung lesen…?!?
Somit zu

6. Akt
Weil ich mittlerweile ja weiß, dass ein Onlinetermin nicht machbar ist rufe ich Montagmorgen direkt bei der herausgesuchten Rufnummer an. Und weil ich mittlerweile auch ein wenig dazugelernt habe frage ich direkt nach einem Termin wegen Reifeneintragung für ein Motorrad. Die Antwort lässt hoffen: Ja, das machen wir. Termin übermorgen um 15:00. Gut, dass ich nochmal nach der Adresse frage. Es handelt sich um eine andere Station als die von Samstag. Auch nicht weiter weg, halt nur in einer anderen Straße.

Zwischenspiel
Weil ich so langsam einen dicken Hals habe schreibe ich eine Mail an das „BMDV“ (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) aka „Verkehrsministerium“ um herauszubekommen, wer sich diesen Bullshit ausgedacht hat und ob es dort auch klar denkende Menschen gibt, die diesen Schwachfug schnellstens zurücknehmen werden. (Okay, ganz so drastisch habe ich es nicht ausgedrückt, aber die Mail schrieb ich komplett mit den Mittelfingern!)
Tatsächlich kam 3 Tage später eine Antwort!
Inhaltlich aber ganz oben der Hinweis „Es wird vorab um Verständnis gebeten, dass eine Bewertung oder Begutachtung einzelner technischer Sachverhalte dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) - unter anderem aus Gründen der Neutralität und ggf. unvollständiger Informationen - nicht möglich ist.“, gefolgt von einem Textbaustein mit Auszügen und Links zu den derzeit geltenden Vorschriften ( Die sind mir bekannt, warum habe ich wohl die Mail geschrieben?)
Auf meine Rückmail, wer mir denn diese „Bewertung und Begutachtung“ geben kann habe ich dann allerdings keine Antwort mehr erhalten…

7. Akt
Wieder alle Papiere zusammengepackt und auf zur nächsten TÜV-Station. Ich bin ein wenig zu früh, unterhalte mich freundlich mit dem (unbeschäftigtem) Prüfer, reiche ihm schon einmal die Unterlagen über den Tresen und gehe vor die Tür…
Der Prüfer blättert mehrmals durch meine gesammelten Werke und kommt dann zu mir.
„Was soll ich denn jetzt hier eintragen?“
„Öhm. Neue Reifen, laut Verkehrsblatt 15/2019 keine ABE mehr, §19 und 21 notwendig?!“
„Ist doch unnötig! Hier (Kfz-Schein) stehen die Reifengrößen doch schon drin.“
„Ja schon, aber neue Reifen, laut Verkehrsblatt 15/2019 keine ABE mehr, §19 und 21 notwendig.“
„Habe ich ja noch nie gehört.“
An dieser Stelle hätte ich mir das schriftlich geben und von dannen fahren sollen! Aber irgendwie bin ich doch masochistisch veranlagt, drücke ihm die Herstellerfreigabe in die Hand und verweise auf das Kleingedruckte.
„Hm, okay. Das muss ich jetzt aber mal nachschlagen.“
Es folgt ein Gang in die Halle und das Entsperren eines Notebooks (Kennwort: TUEVSued2023#).
… (5 Minuten und einiges scrollen später)
„Ja, da habe ich die neue Verordnung. Mal schauen…“
„Ah, hier steht es. Hm, tatsächlich, da muss bei Ihnen eine Einzelabnahme erfolgen. Das dürfen wir hier aber leider nicht machen weil uns dafür noch die notwendige Zusatzqualifikation fehlt. Da müssen Sie zur Hauptstelle des TÜV für den Rhein-Kreis-Neuss, die machen das.“
WTF!!!
Okay, also weiter mit dem

8. Akt
Wieder zum TÜV aus dem 2. Akt und nach einem „Termin zur Einzelabnahme nach §19.2 und §21“ gefragt. Mittlerweile kennt man sich ja und so wird für den folgenden Montagnachmittag ein Termin eingetragen
Es folgt der

9. Akt
Bei schwülwarmen 30° die EFI zum TÜV gefahren, vor der Halle abgestellt und der Dinge harrend, die nun kommen werden. Weil ich ja so eine Einzelabnahme das erste Mal mitmache wurde sicherheitshalber das Öl nochmal nachgeprüft denn die Maschine quittiert heftige Vollgasfahrten mit ebenso heftigem Ölverbrauch.
Der Prüfer kommt, lässt sich die Papiere und den Schlüssel geben, schwingt sich auf die Maschine und fährt mit ihr die ca. 5 m in die Halle rein.
Er steigt ab, sieht sich erst einmal kurz die Reifen an (ja, sie sind rund, schwarz, vorne schmaler als hinten, mit fast neuem Profil und stoßen nirgendwo an) und verschwindet in seinem Büro.
Nach ca. 3 Minuten erscheint er wieder, macht Fotos von der Reifenbezeichnung und der Fahrgestellnummer und geht wieder ins Büro (wahrscheinlich gibt es da eine Klimaanlage).
Nun heißt es „Warten“.
Knapp 40 Minuten später erfolgt mein Aufruf. Für 105,99€ (O-Ton: „Billiger geht eine Einzelabnahme nicht.“) erhalte ich ein schön buntes Dokument aus dem hervorgeht, dass die Reifen des Herstellers „Michelin“, Typ „Pilot Road 4“ in den Dimensionen blablabla auf meinem Motorrad (und nur auf dem Motorrad mit dieser(!) Fahrgestellnummer) keine Gefährdung für Leib und Leben darstellen und, nach einem entsprechenden Eintrag beim zuständigen Straßenverkehrsamt, ich damit legal auf die Straße darf.

Ist also jetzt alles klar?
Nicht ganz!
Zum einen muss ich natürlich noch zum Straßenverkehrsamt (Termine nur Online!). Hier hatte ich Glück und bekam tatsächlich noch einen Termin für Mittwochnachmittag.
Zum Anderen werde ich beim ADAC mal nachfragen, wie es so mit dem Thema „Gleichbehandlung“ aussieht und ob ich mich wehren kann, wenn anderswo die Fabrikatsbindung komplett ausgetragen wird (Nochmals Danke an Helmut und Martin für die Unterlagen).

Es bleibt spannend!

(*) Merke: Plane einen Plan und er wird zunichte!

stefan

[Dieser Beitrag wurde am 10.07.2023 - 06:21 von stefan aktualisiert]

gtsbiker am 22.06.2023 - 19:40

Moin Stefan.
Super geschrieben. Die deutsche Bürokratie und ihre Blüten.
Das muss einfach an die ganz große Glocke.

Ich muss dich aber korrigieren.
In den Papieren von Helmut steht sehr wohl noch eine Fabrikatsbindung drin. Die Maschine hat er aber mittlerweile in die Niederlande verkauft.
Und bei meiner EFI stand so lange wie ich das Moped habe (seit 2001) habe, nie eine Fabrikatsbindung in den Papieren.

Viele Grüße, Martin

stefan am 23.06.2023 - 09:37

Teilerfolg !
Seit Mittwoch bin ich wieder ganz legal auf den Straßen unterwegs

Und auch der ADAC hat sich auf meine Frage geäußert:

[Zitat]
...
Meiner Meinung nach besteht hier wenig Aussicht auf Erfolg. Die Prüforganisationen, auch einzelne Prüfingenieure, hatten immer schon einen gewissen Ermessensspielraum bzw. unterschiedliche Befugnisse(je nach Ausbildungsstand).
Fakt ist, das der Prüfingenieur (PI) Einzelverantwortlich für seine Techn. Fahrzeugabnahme / Änderungsabnahme ist. Der eine sieht Dinge im Rahmen seiner Befugnisse etwas lockerer, der andere nicht.(wie in Ihrem Fall der Tüv in Neuss)
Soweit von der technischen Seite......
...
[/Zitat]

Also werde ich beim nächsten Reifenwechsel direkt eine Fahrt nach Coesfeld oder Rendsburg zur Abnahme einplanen . Ist auch okay, dann sind die Reifen schon einmal richtig eingefahren .

stefan

Arno am 25.06.2023 - 17:22

Nee, wat ein Irrsinn, der steht mir nächste oder übernächste Woche noch bevor.

gtsbiker am 27.06.2023 - 13:29

Stefan, dann fahre mit den alten Schluffen gen Norden, die neuen vor Ort rauf und damit wieder gen Heimat.
Sonst haste die neuen ja gleich wieder eckig gefahren.

VG Martin

Arno am 06.07.2023 - 15:56

Meine Blaue hat auch seit vorgestern wieder neuen TÜV.
Alles ganz easy, kein Problem.

[Dieser Beitrag wurde am 06.07.2023 - 15:57 von Arno aktualisiert]

stefan am 10.07.2023 - 06:23

Okay, okay. Ich hab's verstanden:
Ich muss umziehen

GTSunterwegs am 22.07.2023 - 15:54

Vielen Dank für den äußerst amüsante Bericht.
Und ich bin schon ganz gespannt, denn das steht mir am Montag, den 31.07. bevor für meine Pirelli Angel GT.
Ich wollte das meiner KÜS-Station machen, aber die sagten mir auch, dass sie das jetzt zwar rechtlich dürften, aber noch keine Schulung darauf gemacht hätten und das daher doch nicht dürften. Aber der TÜV Nord dürfte das sicher.
Ein Jahr zuvor wusste der Prüfer noch nicht mal, dass es da eine Änderung gab, die musste ich ihm unter die Nase halten, worauf er mit den Schultern zuckte und sagte, davon hätte er noch nie was gehört. ()
Ich habe mir dann neulich tatsächlich online einen Termin beim TÜV Nord besorgt. Wollte den Termin eigentlich kurzfristig haben, um vor meiner Reise nach Südtirol legal unterwegs zu sein.
Dann bekam ich aber einen Anruf vom TÜV Nord, dass ich in 6 Wochen einen Termin haben könne, weil der einzige Prüfer, der das machen kann, nur 1x pro Woche im Hause ist und völlig ausgelastet sei. Also schon mal der erste Dämpfer.
Nun bin ich gespannt, wie es am 31. werden wird .....
Welche Papiere brauche ich den nun eigentlich dafür , damit das sauber durchläuft? Die 120/180 Größen stehen bei mir zwar schon drin, aber eben mit Fabrikatsbindung ....

gtsbiker am 23.07.2023 - 19:40

Nochmal moin Rüdiger.
Auf jeden Fall solltest Du die Herstellerbescheinigung von Pirelli dabei haben.
Eigentlich müsste das bei dir, sofern die Kombi 120/180 unter 15.1/2/3 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht, unproblematisch sein.
Wenn die „nur“ unter 22 steht, dann eher nicht.
Der Eintrag der Fabrikatsbindung ist laut Definition des Kraftfahrt-Bundesamtes nur als Hinweis darauf zu verstehen das man nur die Reifendimensionen aufziehen lässt, die eingetragen sind.
Wenn Du dazu mehr wissen willst, les dir mal das durch: https://www.600ccm.info/1/110727/XJ_600 … serlaubnis
Das interessante steht im grauen Kasten ein bisschen tiefer.

Wenn die Dimensionen unter 22 in Verbindung mit einem Reifentyp stehen kann es spannend werden. Dann kommt es tatsächlich auf das werte Befinden des Prüfers an denn offiziell darfst Du legal nur die eingetragenen Reifen fahren.
Er kann das ohne Eintragung so durchwinken, was aber für dich zur Folge hätte das es bei einer Kontrolle durch die Rennleitung evtl. eng wird weil die Betriebserlaubnis offiziell erloschen ist.
Er kann eine Änderungsabnahme nach Par. 19 Abs. 4 machen, was ca. 60 Euro kostet (Dekra).
Oder es kommt ganz hart und Du erlebst das was Stefan durch hat: Eine Einzelabnahme nach Par. 21 die dann laut Stefan 106 Euro kostet. Dann darfst Du aber auch wieder nur den Reifen fahren der eingetragen ist. Sollte Pirelli den Reifen in „Angel GT XYZ“ umbennen musst Du den, obwohl sich sonst nichts geändert hat, wieder eintragen lassen.
Willkommen in der Bürokratenrepublik Deutschland.

Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit, die ist mit ein bisschen Fahren verbunden. Das hier zu schreiben würde aber den Rahmen sprengen.
Willst Du dazu mehr wissen schreib mich per PN oder Mail an.
VG Martin

GTSunterwegs am 23.07.2023 - 23:03

Also, bei mir steht das im Fz-Schein (ZB Teil 1) unter Ziffer 22 mit dem folgenden Text:
************
Zu G: 279 M.ABV*
Reifenfabrikationsbindung gem.Betriebserlaubnis beachten
*Zu 15.1/2 gen.: Vo 120/70 R17 58W u. Hi. 180/55 R17 73W
Serienfelgen Aufl.: Zul. Bridgestone BT021 F/R
*************
In meinem alten (entwerteten) Fz-Brief stehen noch eine erkleckliche Anzahl anderer Reifenpaarungen drin.
Im "neuen" Fz-Brief (also ZB Teil 2) steht überhaupt nichts zum Thema Reifen...

Verwirrende Geschichte das.....

Und ja: Es wird wohl eine Abnahme nach §21 werden, denn wenn §19 gereicht hätte, dann hätte das KÜS auch machen dürfen. Die haben aber gesagt, es muss eine nach §21 gemacht werden, was dann wiederum nur der TÜV darf.

Deutschland ist leider ein armseliges Bürokratenkonglumerat ohne technisch logischen Sachverstand...das ist eigentlich untragbar

[Dieser Beitrag wurde am 23.07.2023 - 23:28 von GTSunterwegs aktualisiert]

gtsbiker am 24.07.2023 - 09:03

Jo, in der neuen ZB Teil II steht dazu überhaupt nix drin. Man kann nur hoffen das die IT beim KBA ein gutes Backup-System hat. Da greifen die Zulassungstellen drauf zu.
Laut deinem Eintrag darfst Du nur den BT021 fahren und nachdem Du dann die Einzelabnahme teuer bezahlt hast, den BT021 und den Angel GT.
Setz dich mal mit Helmut oder mir zu dem Thema in Verbindung bevor Du einen Haufen Geld für eine 21er Abnahme bezahlst.
VG M.

GTSunterwegs am 03.08.2023 - 00:00

Also,

der Termin beim TÜV war so halb erfolgreich:

Erstmal haben die beiden Prüfer nicht schlecht gestaunt, als sie die EFI gesehen haben. War ihnen wohl bisher noch nicht bekannt.

Dann haben sie erst einmal alles angeschaut und überall reingeleuchtet.

Der Prüfer hat mir jetzt den Pirelli Angel GT eingetragen und gesagt, er läßt die Ausführungsnummer (II) weg, somit könne ich dann auch den Angel GT III fahren, falls er mal irgendwann kommen sollte.
Die generelle Fabrikatsbindung wollte er nicht austragen, das war ihm zu heikel.
Auch mein Hinweis, dass das schon öfters bei der GTS gemacht wurde, hat ihn nicht umstimmen können.
Er hatte Verständnis dafür, dass die Regelung generell scheiße ist und sagte auch, das habe ja eigentlich jahrzehntelang gut funktioniert mit den Reifenfreigaben seitens der Hersteller, aber es sei nunmal so wie es ist und er könne für andere Fabrikate keine Haftung übernehmen, ohne diese im eingebauten und gefahrenen Zustand zu beurteilen.

Er ist dann tatsächlich auch im Regen 10 min mit der EFI unterwegs gewesen.
Als er wiederkam, sagte er, es sei alles in Ordnung.
Ich habe jetzt dann auch den flacheren Lenker und die anderen Umlenkstreben des Federbeines (Heck höher) eingetragen bekommen, weil ja auch das Reifengutachten eigentlich nur für den unverbastelten Serienzustand bzw. für eine regelkonforme Karre gilt.

Naja, wie auch immer. Jetzt bin ich auf jeden Fall absolut legal unterwegs, das war das eigentliche Ziel.

Bin jetzt natürlich auch 169 € ärmer, aber jetzt kann mir erst einmal niemand an die Karre pinkeln, und das ruhige Gewissen fährt mit....
Per copy/paste aus dem alten Forum Wort für Wort übernommen...


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